Nutzungsbedingungen für Agenturen (Nutzer)

Der Transparenz verpflichtet!
I. Allgemeine Bestimmungen
  1. Vertragspartner für alle Aufträge und Dienstleistungen der Website www.Recht-auf-Reisen.de (nachfolgend “Recht auf Reisen”) ist die Recht auf Reisen GmbH, Sitz: Amtsgericht Hamburg Altona.
  2. Diese Nutzungsbedingungen für Agenturen gelten neben den Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für alle Inhalte und Dienste, die durch Recht auf Reisen und deren verbundene Dienstleister im Rahmen der Online-Angebote auf www.Recht-auf-Reisen.de angeboten werden. Im Einzelfall können für spezielle Nutzungen zusätzliche besondere Nutzungsbedingungen einschlägig sein. Der Nutzer wird auf diese besonderen Nutzungsbedingungen an der entsprechenden Stelle des jeweiligen Dienstes gesondert hingewiesen.
  3. Die Preise sind netto Preise in Euro, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für Recht auf Reisen nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.
  5. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
II. Pflichten des Nutzers und wichtige Hinweise zur Nutzung
  1. Der Nutzer ist verpflichtet bei der Eingabe von Daten seiner Kunden in die Schadenserfassungsformulare die größte mögliche Sorgfalt walten zu lassen. Prüfen Sie die Daten vor Absenden auf Stimmigkeit.
  2. Ergeben sich Inhalte nicht aus den jeweiligen Formularfeldern, sollten diese am Ende eines jeden Formulars in dem Freifeld für Anmerkungen übermittelt werden.
  3. Sofern bestimmte Angaben nicht für den Kunden bestimmt sind, ist ein gesondertes Formular über den Service Bereich an Recht auf Reisen zu übermitteln.
  4. Am Ende eines jeden Schadenserfassungsformulars wird der Nutzer aufgefordert anzugeben, wie mit dem Formular verfahren werden soll (Prüfung der Erfolgsaussichten, Mängelanzeige, Übergabe an den Kunden). Die Auswahl ist für die weitere Bearbeitung maßgebend und besonders sorgfältig zu treffen. Recht auf Reisen haftet nicht für eine fehlerhafte Angabe an dieser Stelle.
  5. Grob fehlhafte Dateneingabe führt zum Verlust etwaiger Provision.
III. Vergütung / Provision
  1. Die Agentur erhält je Schadensfall, der von Ihr im System von Recht auf Reisen erfasst wird, eine Erfolgsprovision, die sich am tatsächlichen Erstattungswert für den Kunden bemisst und in der Tabelle unter Preise in der Spalte „Agent Service Fee“ im geschützten User Bereich eingesehen werden kann.
  2. Die Provision ist fällig, sobald der Anspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt worden ist und der Erstattungsbetrag auf dem Konto der Recht auf Reisen gutsgeschrieben worden ist. Recht auf Reisen wird die Agentur herüber informieren. Entfällt ein Anspruch des Kunden auf Entschädigung, entfällt auch der Provisionsanspruch des Nutzers.
  3. Die Provision ist bei Fälligkeit spätestens bis zum 15 des Folgemonats auf den Fälligkeitstag an die Agentur auszuzahlen.
IV. Zahlungsbedingungen
  1. Alle Zahlungen des Nutzers sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn Recht auf Reisen innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl von Recht auf Reisen auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.
  2. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Nutzers ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten. Recht auf Reisen ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.
  3. Kommt der Nutzer mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte Recht auf Reisen – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe Von jährlich 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen, soweit Recht auf Reisen nicht einen höheren Schaden nachweist.
V. Ansprüche des Nutzers bei Mängeln
  1. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
  2. Ist ein Kauf / Download für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Nutzer die Leistung unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Recht auf Reisen unverzüglich Anzeige zu machen.
  3. Unterlässt der Nutzer diese Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
  4. Die Ansprüche sind nach Wahl von Recht auf Reisen auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Nutzer das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Weitergehende Ansprüche des Nutzers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Recht auf Reisens, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Nutzers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
VI. Schutzrechte
  1. Recht auf Reisen übernimmt gegenüber dem Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland die Haftung dafür, dass der Liefergegenstand (Downloads) frei von Schutzrechten Dritter ist.
  2. Voraussetzung ist jedoch, dass der Nutzer Recht auf Reisen unverzüglich über Ansprüche aus Schutzrechten, die Dritte gegen ihn erheben, unterrichtet und bei der Behandlung dieser Ansprüche und der Verfolgung seiner Rechte im Einvernehmen mit Recht auf Reisen vorgeht. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird Recht auf Reisen von seiner Verpflichtung frei. Ergibt sich eine Verletzung von Schutzrechten Dritter, für die Recht auf Reisen bedingungsgemäß haftet und wird deshalb dem Nutzer die Benutzung eines Liefergegenstandes ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt, so wird Recht auf Reisen auf eigene Kosten nach seiner Wahl entweder
    1. dem Nutzer das Recht zur Benutzung des Liefergegenstandes verschaffen oder
    2. den Liefergegenstand schutzrechtsfrei gestalten oder
    3. den Liefergegenstand durch einen anderen Gegenstand entsprechender Leistungsfähigkeit ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt oder
    4. den Liefergegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
  3. Nimmt der Nutzer Veränderungen an dem Liefergegenstand vor und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, entfällt die Haftung von Recht auf Reisen.
  4. Ebenso haftet Recht auf Reisen nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte für einen Liefergegenstand, der nach Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Nutzers gefertigt ist oder für eine von ihm nicht voraussehbare Anwendung. Der Nutzer hat Recht auf Reisen in diesem Fall von Ansprüchen Dritter freizustellen.
  5. Weitergehende oder anderweitige Ansprüche stehen dem Nutzer wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter nicht zu. Insbesondere ersetzt Recht auf Reisen auch keine Folgeschäden, wie Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird. Das Recht des Nutzers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
  6. Der Nutzer erwirbt keine Ansprüche auf Benutzung der Recht auf Reisen zur Verfügung stehenden Schutzrechte, die das Zusammenwirken des Liefergegenstandes mit anderen Gegenständen oder Leistungen betreffen.
VII. Haftung

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haftet Recht auf Reisen und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Nutzers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:

    1. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Die Haftung für Sachschäden ist auf das dreifache des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.
    3. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung unter b) und der Haftungsausschluss unter c) gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Ist der Nutzer Kaufmann, so ist – auch für Scheck- und Wechselverfahren – Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Nutzer ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 1. 7. 1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. 4. 1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.

Stand 01.06.2023

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