Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Der Transparenz verpflichtet!
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Online Plattform www.Recht-auf-Reisen.de

(im Weiteren: „Recht-auf-Reisen")

für die Nutzer der online Plattform www.Recht-auf-Reisen.de einer Website der Recht auf Reisen GmbH. gelten folgende allgemeine Auftragsbedingungen:
Vertragspartner - Geltungsbereich
Vertragspartner für alle Aufträge und Dienstleistungen der Website www.Recht-auf-Reisen.de (nachfolgend "Recht auf Reisen") ist die Recht auf Reisen GmbH, Sitz: Amtsgericht Hamburg Altona. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Inhalte und Dienste, die durch Recht auf Reisen im Rahmen der Online-Angebote auf www.Recht-auf-Reisen.de angeboten werden. Im Einzelfall können für spezielle Nutzungen zusätzliche besondere Nutzungsbedingungen einschlägig sein. Der Nutzer wird auf diese besonderen Nutzungsbedingungen an der entsprechenden Stelle des jeweiligen Dienstes gesondert hingewiesen. Für Reise-Agenturen bzw. Kaufleute gelten neben diesen Bestimmungen die Allgemeinen Agenturbedingungen, die im registrierten Bereich (Fußbereich - am Ende der Webseite) und bei Registrierung einsehbar sind.
Leistungs,- und Auftragsumfang
Schritt 1. Der Nutzer gibt nach bestem Wissen und Gewissen die notwendigen Informationen zu seinem Reisemängelfall in die Erfassungsformulare von Recht-auf-Reisen ein. Schritt 2. Recht auf Reisen prüft die vom Nutzer eingegebenen Daten auf Vollständigkeit. Diese Prüfung erfolgt kostenlos, sofern nicht anders vereinbart. Schritt 3. Recht auf Reisen wird durch einen beauftragten Vertragsanwalt die voraussichtlichen Erfolgsaussichten und die Schadenshöhe, sofern gegeben, beurteilen lassen. Schritt 4. Der Nutzer wird von Recht auf Reisen über seinen Mindesterstattungsanspruch abzüglich der zu erwartenden Kosten für Recht-auf Reisen informiert. Schritt 5. Der Nutzer wird mittels einer Mail und darin eingebettetem Link zur Beauftragung und zur Bevollmächtigung von Recht auf Reisen geführt. Schritt 6. Durch die Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beauftragung durch den Nutzer wird Recht-auf-Reisen bevollmächtigt den Schaden beim Anspruchsgegner anzuzeigen. Schritt 7. Erfolgt eine Einigung über eine Erstattung auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wird Recht auf Reisen zur Entgegennahme des Erstattungsbetrag bevollmächtigt. Recht auf Reisen wird im Erfolgsfall die sogenannte Erfolgspauschale, die den aktuell gültigen Preislisten der Webseite www.recht-auf-reisen.de zu entnehmen ist, von dem Erstattungsbetrag in Abzug bringen und den verbleibenden Restbetrag an den Nutzer umgehend auszahlen (binnen sieben Werktagen). Schritt 8. Sollte eine Einigung infolge der Schadensanzeige durch Recht auf Reisen bzw. eine Schadenersatzzahlung zurückgewiesen werden, ist Recht auf Reisen bevollmächtigt einen der Vertragsanwälte von Recht auf Reisen zur Durchsetzung des Anspruchs zu beauftragen. Sofern weitere Kosten entstehen sollten, als diejenigen, die mit Beauftragung mitgeteilt wurden, wird sich der Vertragsanwalt an den Nutzer wenden und das weitere Vorgehen mit diesem abstimmen.
Einbindung einer Rechtsschutzversicherung:
Recht-auf-Reisen ist im Rahmen des Auftrages berechtigt, an die vom Nutzer angegebene Rechtsschutzversicherung heranzutreten, und die entstehenden Kosten bei Recht auf Reisen und gegebenenfalls nachfolgenden Vertragsanwälten geltend zu machen. Recht auf Reisen wird dabei ausschließlich im Interesse des Nutzers tätig und diesen jederzeit, sofern erforderlich über den weiteren Verlauf der Sachbearbeitung informieren. Die Erfolgspauschale ist auf die Höhe der Selbstbeteiligung gegenüber der Versicherung begrenzt. Liegt eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung vor, tritt der Nutzer seinen Erstattungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung ab und erhält den vollen Erstattungsbetrag ausgezahlt. Recht auf Reisen nimmt die Abtretung an.
Vergütung:
Die für die Tätigkeit zu erhebende Vergütung von Recht auf Reisen richtet sich an der Höhe der durchzusetzenden Forderung, bzw. an den von Recht-auf-Reisen veröffentlichten Pauschalen zur Durchsetzung des Anspruchs. Der für die Vergütung anzusetzende. Pauschale wird dem Nutzer vor Beauftragung mitgeteilt. Erfolgt die Schadensersatzleistung nicht in Geld, sondern als Sachleistung (Bsp. Gutschein oder Ersatzleistung) bemisst sich die Vergütung nach dem Wert der Ersatz- oder Sachleistung.
Die Vergütung von Recht-auf-Reisen erfolgt nach der jeweils gültigen Preistabelle, die auf der Webseite unter dem Link Preise einzusehen ist. Abweichende individuelle Preisvereinbarung bleiben vorbehalten. Zur Erfüllung seiner Leistungen und der der beauftragen Vertragsanwälte, wird Recht-auf-Reisen bei Beauftragung eine sofort fällige Auftragsgebühr erheben, die über das online Bezahlsystem zu entrichten ist. Ausschließlich im Erfolgsfall ist Recht-auf-Reisen berechtigt eine Erfolgspauschale zu erheben und vom Erstattungsbetrag abzuziehen. Die bereits gezahlte Auftragsgebühr wird mit der Erfolgspauschale verrechnet.
Rückerstattung:
Hat Recht-auf-Reisen keinen Erfolg mit der Schadensanzeige und ergibt die weitere Korrespondenz mit dem Anspruchsgegner, dass eine weitere Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unangemessen erscheint, so wird dem Nutzer die volle Auftragsgebühr erstattet. (Kein Kostenrisiko!)
Vertragsschluss
Die Beauftragung von Recht-auf-Reisen zur Anzeige des Anspruchs erfolgt durch Abgabe einer Erklärung im Rahmen des elektronischen Prüfungsprozesses auf der Plattform www.Recht-auf-Reisen.de. Die Erklärung zur Auftragserteilung kann elektronisch durch Klick auf einen entsprechenden Button oder durch Übermittlung (auch per E-Mail) einer Vollmacht verbindlich abgegeben werden. Die Annahme des Auftrages durch Recht auf Reisen erfolgt durch ausdrückliche Erklärung (i.d.R. per E-Mail) oder durch Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Leistungsträger (Reiseveranstalter, Airline, Bahn, Unterkunft, etc.) durch www.Recht-auf-Reisen.de.
Gegenstand des Auftrages und der Leistung
Die Dienstleistung von www.Recht-auf-Reisen.de bezieht sich ausschließlich auf Rechte von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten, die das Reiserecht betreffen. Der Auftrag umfasst keine steuerliche Beratung. Sofern das Anliegen des Nutzers ausländisches Recht berührt, weist Recht-auf-Reisen hierauf rechtzeitig hin. Recht-auf-Reisen wird zur Bearbeitung des Auftrags Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich Recht-auf-Reisen, zuvor die Zustimmung des Nutzers einzuholen.
Pflichten Recht-auf-Reisen
Rechtliche Prüfung Recht auf Reisen übernimmt selbst keine Rechtsberatung oder rechtlichen Prüfungen der Sachverhalte. Ausschließlich die von Recht auf Reisen zur Erfüllung des Auftrags hinzugezogenen Vertragsanwälte werden den Anspruch des Nutzers sorgfältig auf Erfolg und inhaltliche Vollständigkeit prüfen. Recht auf Reisen wird den Nutzer über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Nutzers im jeweils beauftragten Umfang anzeigen und zur Erstattung (Minderung) bzw. Zahlung von Schadensersatz auffordern.
Verschwiegenheit Die von Recht-auf-Reisen zur Bearbeitung hinzugezogenen Mitarbeiter und Vertragsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was Recht-auf-Reisen im Rahmen des Auftrags durch den Nutzer anvertraut oder sonst bekannt wird.
Verwahrung von Geldern Für den Nutzer eingehende Gelder wird Recht-auf-Reisen treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 – unverzüglich an die von Nutzer benannte Stelle ausbezahlen. Datenschutz Recht-auf-Reisen wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Nutzers treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. Obliegenheiten des Nutzers
Eine erfolgreiche Auftragsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

Umfassende Information Der Nutzer wird Recht-auf-Reisen über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen um-fassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen (insbesondere Reise-Voucher, Bordkarten, sonstige Flugnachweise, Bahntickets, sowie Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Bahn oder Leistungsanbietern) und Daten in geordneter Form (so wie von Recht-auf-Reisen angefordert) übermitteln. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen/Informationen trägt der Nutzer die Verantwortung. Der Nutzer wird während der Dauer des Auftrags nur in Abstimmung mit Recht-auf-Reisen mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. Der Nutzer ist verpflichtet Recht-auf-Reisen unverzüglich zu informieren, wenn Leistungen durch die Leistungsanbieter/Anspruchsgegner auf geltend gemachte Forderungen erbracht werden.
Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung Der Nutzer wird Recht-auf-Reisen unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Grün-den nicht erreichbar ist. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Recht-auf-Reisen Der Nutzer wird die ihm vom Recht-auf-Reisen übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhalts angaben wahrheitsgemäß und voll-ständig sind. Rechtsschutzversicherung Soweit Recht-auf-Reisen auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird er von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Nutzer, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Nutzers
Recht-auf-Reisen ist berechtigt, ihm anvertraute Daten des Nutzers im Rahmen des Auftrags mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
Unterrichtung des Nutzers per E-Mail
Der Nutzer von Recht-auf-Reisen erklärt sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass Recht-auf-Reisen ihm ohne Einschränkungen über seine E-Mail Auftragsbezogene Informationen zusenden. Der Nutzer sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das E-Mail-Konto haben und dass er E-Mail-Eingänge regelmäßig überprüft. Der Nutzer ist verpflichtet, den Recht-auf-Reisen darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das E-Mail-Postfach nur unregelmäßig auf E-Mail-Eingänge überprüft wird oder E-Mail-Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Dem Nutzer ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Nutzer zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies Recht-auf-Reisen mit.
Zahlungspflicht des Nutzers; Abtretung; Kostenerstattung; Auszahlung
Der Nutzer ist verpflichtet, auf Anforderung von Recht-auf-Reisen die Recht-auf-Reisen zustehende Vergütung (siehe Preistabelle) an Recht-auf-Reisen zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Nutzer tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung von Recht-auf-Reisen an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Recht-auf-Reisen darf eingehende Zahlungen auf offene Vergütung, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen. Sobald Recht-auf-Reisen sämtliche Unterlagen zur Abrechnung vorliegen, wird Recht-auf-Reisen eine ordnungsgemäße Schlussrechnung unterbreiten und den verbleibenden Erstattungsbetrag auszahlen. Für die Auszahlung und Weiterleitung an Mitreisende ist der Auftraggeber (Account-Inhaber) im Recht-auf-Reisen System verantwortlich.
Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher gem. §13 BGB sind, haben Sie das Recht, ohne Angabe von Gründen den Auftrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Recht auf Reisen GmbH Am Weiher 23 20255 Hamburg Tel.: +49 (0) 402 853 055 40 Fax.: +49 (0) 402 853 055 45 E-Mail: info@recht-auf-reisen.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Auftrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Nutzer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er Recht-auf-Reisen einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Aufbewahrung und Vernichtung von hinterlegten Daten.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Informationen aus dem Auftragsverhältnis bis auf etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags vernichtet werden. Der Nutzer kann sich je-derzeit einen Auszug erstellen oder erstellen lassen.
Geltung dieser Vereinbarung für künftige Auftrage
Der Auftrag endet, wenn die Forderung durchgesetzt und die Schlusszahlung abgewickelt wurde oder wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Durchsetzung festgestellt und Sie hierüber informiert haben. Das Auftragsverhältnis kann darüber hinaus jederzeit von einer der Parteien gekündigt werden. Bei Vorzeitiger Kündigung durch den Nutzer ist der Aufwand durch Recht-auf-Reisen gleichwohl zu vergüten. Die vorstehenden Auftragsbedingungen gelten auch für künftige Aufträge, soweit nichts Entgegenstehen-des vereinbart wird.
Gerichtsstand
Ist der Nutzer Kaufmann und ist der Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Hamburg. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. Mit den vorstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen bin ich (sind wir) einverstanden. Der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Auftragsbearbeitung stimme ich gem. § 4 a BDSG zu.
Stand 01.01.2021

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