Nachdem wir mit einigen Reisebüro Inhabern erste Erfahrungen über die Lösung von Recht auf Reisen austauschen konnten und ein erhebliches Interesse an unserer Dienstleistung im stationären Vertrieb feststellen konnten, haben wir eine auf den Vertrieb abgestimmte Lösung zur Bearbeitung von Reisemängeln entwickelt.
Die Kernaufgabe des Reisebüros liegt in der Beratung und Vermittlung von Reisen. Dennoch kommen Kunden gerade wegen des hohen Vertrauens in Ihre Berater immer wieder auch bei Fehlleistungen der Reiseanbieter, Reiseannullierungen und Reisemängeln ins Reisebüro und fragen nach Unterstützung. Das ist zu meist sehr Zeitaufwendig und dem serviceorientierten Reisebüro bleibt nichts anderes übrig, als diese Anfragen auf zu nehmen und zu bearbeiten. Der Gesetzgeber hat sogar seit 2018 normiert, dass das Reisebüro zur Entgegennahme von Mängelanzeigen verpflichtet sind.
Hier hilft Recht auf Reisen. Wir haben ein System entwickelt, dass es dem Vertrieb erlaubt jede Form der Beanstandung durch den Kunden auf zu nehmen und digital zu erfassen. Wir prüfen die Berechtigung des Kunden und gegebenenfalls seinen Erstattungsanspruch kostenlos. Sofern der Kunde eine Schadenanzeige wünscht, zeigen wir den Schaden gegenüber dem Reiseveranstalter, Leistungsanbieter bzw. dem Verantwortlichen auf der Gegenseite an. Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit dem Reisevertrieb zusammen, damit der Kunde auch zukünftig Partner des Reisevertriebs bleibt.
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