Abmahnungen Google Fonts*

In den vergangenen Wochen sind bundesweit viele 1000 Abmahnungen durch einen Anwalt in Nordrhein-Westfalen und einen Anwalt aus Berlin versandt worden. Die Abmahnungen beginnen ihrem Text nach harmlos und verweisen darauf, dass durch Verwendung von Google Fotos persönliche Daten der Website Besucher an Google übersandt werden. Während der Rechtsanwalt mit griechischem Namen wenig aussagekräftige Belege vorlegt, vermag zumindest der Anwalt aus Berlin mit einem sehr detaillierten Screenshot seine Recherche auf der Seite zu belegen.

Begründet wird der sodann geltend gemachte Anspruch mit der Verletzung der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und der unzulässigen Weitergabe von persönlichen Daten. Hierzu hat es tatsächlich ein Urteil des BGH gegeben, dass im Einzelfall zu einem Schadensersatz von 100,00 € geführt hat. Wichtig dabei ist jedoch, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt hat.

Was ist von diesen Abmahnungen zu halten?

Bei den hier aufgeführten Abmahnungen oder Anspruchschreiben auf Schadensersatz wegen Verletzung der DSGV handelt es sich um sogenannte Massenabmahnungen. Grundsätzlich ist es zwar zulässig, solche Massenabmahnungen durchzuführen, es ergeben sich jedoch bei diesen Fällen gravierende Fragen, inwieweit tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Das wird aus unserer Sicht auch mit den übersandten Abmahnungen nicht hinreichend belegt. Auch ist fraglich, ob die Weitergabe anonymer IP-Adressen überhaupt zu einem Schaden nach DSGVO führen kann. Hierzu wird aber in keinem der uns vorliegenden Fälle Bezug genommen.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen grundsätzlich auf die Abmahnung zu reagieren und dies zeitgleich damit zu verbinden, dass der beanstandete Zustand auch unverzüglich beseitigt wird.

Schritt 1

Für WordPress Seiten gibt es zwei bekannte Plugins. Das eine mit dem Namen „Disable and Remove Google Fonts“ schaltet die Verwendung von Google Fonts komplett aus. (Das kann zu unschönen optischen Veränderungen der Seite führen). Das andere mit dem Namen „Local Google Fonts“ lädt die von Ihnen verwendeten Schriftarten lokal auf Ihre Webseiten Installation und verhindert damit die Weiterleitung von IP-Adressen an Google. (Zu empfehlen!)

Schritt 2

Unsere Vertragsanwälte helfen Ihnen gerne für ein Schutzgebühr von 80,00 € mit einem Erwiderungsschreiben, damit die Abmahnung und Forderung auch beigelegt werden kann.

Ihr Recht auf Reisen Team

* = Achtung! Lesen Sie den vorstehenden Text vollständig. Bei dieser Darstellung der Rechtssituation handelt es sich um allgemeinverbindliche Aussagen und Einschätzungen, die im Einzelfall immer zu überprüfen sind. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden.

Abmahnungen Google Fonts*

In den vergangenen Wochen sind bundesweit viele 1000 Abmahnungen durch einen Anwalt in Nordrhein-Westfalen und einen Anwalt aus Berlin versandt worden. Die Abmahnungen beginnen ihrem

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