Wenn das Gepäck auf sich warten lässt oder gar verloren geht, ist dies gerade im Urlaub mehr als ärgerlich. Um den Schaden in Grenzen zu halten, geben wir Ihnen gern Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können.
Zuallererst heißt es Ruhe bewahren und sich sofort zum Gepäckermittlungsschalter begeben. Dort müssen Sie das einschlägige Formular „Property Irregularity Report“ (PIR) ausfüllen. Für den Fall, dass der Schalter geschlossen sein sollte, können Sie dies auch in den meisten Fällen über die Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft erledigen.
Tipp: Bewahren Sie immer den beim Check-In erhaltenen Gepäckaufkleber auf!
Gepäckverspätung
Ansprüche gegen die Fluggesellschaft wegen Gepäckverspätung müssen gegenüber der Fluggesellschaft innerhalb von 21 Tagen angemeldet werden. Geht das Gepäckstück verloren oder wird beschädigt, beträgt die Frist lediglich 7 Tage.
Tipp: Das Ausfüllen des PIR ersetzt nicht die Anzeige bei der Airline oder beim Reiseveranstalter!
Trifft das Gepäck auf dem Hinweg verspätet ein, muss die Airline die Kosten für notwendige Ersatzkleidung und Hygieneartikel erstatten. Als notwendig gilt diesbezüglich jedoch nur das, was nachweislich erforderlich ist, um die Zeit bis zum Eintreffen des Gepäcks zu überbrücken. Als notwendig gelten in jedem Fall Unterwäsche, Pyjama, Zahnbürste und Zahncreme oder auch eine Badehose für den Strandurlaub. Sollte der Koffer gar für mehrere Tage verschwunden sein, ist auch der Kauf weiterer notwendiger Kleidungsstücke gerechtfertigt. Die Frage der Notwendigkeit hängt hierbei einerseits von der Dauer des Gepäckverlustes und andererseits vom konkreten Zweck der Reise ab. Grundsätzlich ist es bei einer eintägigen Gepäckverspätung nicht notwendig, sich komplett neu einzukleiden oder einen Anzug zu kaufen, außer es kann nachgewiesen werden, dass diese Anschaffung für einen besonderen Zweck der Reise, wie zum Beispiel ein geschäftliches Treffen oder eine Hochzeit, erforderlich war (AG Bad Homburg, Urteil v. 24.09.2019-2C 130/19), AG Frankfurt, Az. 29 C 2518/12).
Gepäckentschädigung
Als Höchstbetrag für Ersatzkäufe gelten nach derzeitigem Stand circa 1500,- €.
Tipp: Entsprechende Belege für die Anschaffung notwendiger Ersatzkleidung, Hygieneartikel oder
anderer notwendiger Ersatzgegenstände bitte immer gut aufbewahren!
Sollte das Gepäck nicht auffindbar sein, gilt es nach 21 Tagen als verloren. Nachdem der endgültige Verlust der Airline gemeldet wurde, ist es notwendig, Inhalt und Wert des Gepäcks aufzulisten.
Tipp: Die Berechnung der Entschädigung richtet sich nicht nach dem Neuwert, sondern lediglich nach
dem Zeitwert. Auch hier ist eine Erstattung von bis zu 1500,- € möglich!
Sollten Sie eine Pauschalreise inklusive Beförderung gebucht haben, besteht zudem ein Anspruch gegen den Reiseveranstalter auf Minderung des Reisepreises wegen Reisemangel. Dies setzt jedoch voraus, dass die Verspätung oder gar der Verlust des Gepäckstücks dem Reiseleiter oder-veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden. Fehlt das Gepäck während des gesamten Urlaubes, gilt nach gängiger Rechtsprechung ein Minderungsanspruch von bis zu 50 Prozent.
Tipp: Denken Sie stets daran, dass Wertsachen wie Schmuck, Elektronik oder auch Bargeld von der
Haftung ausgeschlossen sind und daher immer ins Handgepäck gehören!